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Herrn
Frau
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Strasse
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Art der Fördermaßnahme
Anschaffung eines Neufahrzeuges
Umrüstung eines Fahrzeuges
Ab wann steht das Fahrzeug zur Umrüstung zur Verfügung?
Datum (TT.MM.JJJJ)
Hiermit versichere ich, dass ich das Fahrzeug über den Förderzeitraum von mindestens zwei Jahren betriebsbereit halten werde.
Anmerkung:
Die Stadtwerke Schwerte GmbH behalten sich vor, die Bedingungen und Höhe der Förderung den jeweiligen Marktgegebenheiten und den wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Auch kann die Förderzahlung ganz ausgesetzt werden. Förderberechtigten wird deshalb empfohlen, verbindliche Kaufverträge erst nach schriftlicher Förderzusage durch die Stadtwerke Schwerte GmbH abzuschließen. Darüber hinaus ist der Förderberechtigte verpflichtet, die Neuanschaffung eines Erdgasfahrzeuges oder die Umrüstung eines vorhandenen Fahrzeuges über ein Schwerter Unternehmen abzuwickeln. Mögliche Ausnahmen sind von der Stadtwerke Schwerte GmbH schriftlich zu genehmigen. Eine wiederholte Förderung von Fahrzeugen ist für bereits geförderte Personen oder Haushalte grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass pro Haushalt nur ein Erdgasfahrzeug gefördert wird. Ebenfalls werden Zweitfahrzeuge nicht bezuschusst. Wird das geförderte Fahrzeug innerhalb der ersten zwei Jahren nach Auszahlung des Förderbetrages verkauft, ist der gewährte Zuschuss in voller Höhe an die Stadtwerke Schwerte GmbH zurückzuzahlen. Der Förderberechtigte muss spätestens nach zwei Jahren schriftlich (Kopie des Fahrzeugbriefes) nachweisen oder auf vorzeitiges Verlangen der Stadtwerke Schwerte GmbH, dass er noch Eigentümer des geförderten Fahrzeuges ist. Zuwiderhandlungen können von der Stadtwerke Schwerte GmbH rechtlich verfolgt werden. Das Förderprogramm der Stadtwerke Schwerte GmbH ist auf freiwilliger Basis für die Privatkunden in Schwerte erstellt worden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn das Volumen des Förderprogramms noch nicht ausgeschöpft ist.